Um den Bärlauch ranken sich viele Mythen. Nicht nur schöne Geschichten, es schwirren auch Behauptungen und Unwahrheiten herum, besonders im Internet, die schnell für wahr gehalten werden. Welche das sind und was daran wahr ist, erfährst du in diesem Beitrag.
1. Bärlauch steht unter Naturschutz
Immer wieder schreiben Menschen, es sei verboten, Bärlauch zu sammeln. Doch der Bärlauch ist in Deutschland nicht besonders geschützt. Wie du das überprüfen kannst, liest du in folgendem Artikel.
2. Bärlauch ist auf der Roten Liste geführt
Auch ist oft zu lesen, Bärlauch sei auf einer Roten Liste geführt, die besagt, dass Bärlauch dort nicht mehr gesammelt werden dürfe. Dies wird oft über Brandenburg, Schleswig-Holstein oder Hamburg verbreitet. Doch auch das stimmt nicht, denn Bärlauch steht auf keiner Roten Liste.
3. Bärlauch ist auf der Roten Liste und darf deswegen nicht gesammelt werden
Selbst wenn Bärlauch auf einer Roten Liste aufgeführt werden würde, hätte diese Bezeichnung keine naturschutzrechtliche Wirkung. Die Rote Liste bezeichnet Pflanzen, die statistisch betrachtet in einem Bundesland seltener vorkommen. Dadurch existiert aber noch lange kein Sammelverbot. Die Regelung über das Sammeln von Pflanzen ist im Bundesnaturschutzgesetz geregelt.
4. Bärlauch wird giftig, wenn er blüht
Viele Menschen denken, dass Bärlauch giftig wird, wenn er anfängt zu blühen.
Doch das stimmt nicht. Es ist eher so, dass die Kraft sich in die Blüten verlagert und die Blätter nicht mehr schmackhaft sind. Wenn es so weit ist, kannst du die Blüten nutzen und sie zum Beispiel zu Bärlauchblütenpesto verarbeiten. Achte auch hier auf die Handstraußregel.
Bei Scharbockskraut ist es tatsächlich der Fall, dass giftig wird, wenn er anfängt zu blühen . Die Menge an giftigen Alkaloiden steigt in der Pflanze und sie sollte deswegen nicht mehr verzehrt werden.
5. Bärlauch ausgraben ist verboten
Auch das unterliegt dem Bundenaturschutzgesetz, in welchem unter §39 (1) Absatz 2 steht: “Es ist verboten, wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten.”
Mit einer Ausnahme: §39 Absatz 3: Jeder darf abweichend von Absatz 1 Nummer 2 wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen.
Dies bedeutet, dass man keine ganzen Bestände ausrotten sollte. Schau, dass der Bestand groß genug ist und du vereinzelt Zwiebeln sorgsam ausgräbst, um ihn vielleicht an einem geeigneteren Standort oder im Garten anzusiedeln.
6. Nach Bärlauchgenuss hat man keinen Knoblauchmundgeruch
Auch das stimmt leider nicht ganz, denn Bärlauch enthält wie Knoblauch Schwefelverbindungen, die auch über den Mund abgebaut werden. Der Geruch ist allerdings nicht ganz so streng wie der Geruch bei Knoblauch, der am nächsten Tag noch zu riechen ist.
Ich hoffe, du kannst Bärlauch nun guten Gewissens verzehren, solange du Bärlauch nachhaltig sammelst und ihn sicher von giftigen Doppelgängern unterscheiden kannst.
Viel Freude in der Bärlauchsaison!
Diese Themen könnten dich ebenfalls interessieren: