Wilde Heidelbeeren reifen ab Juli in halbschattigen Laub- und Nadelwäldern. Auch wenn sie deutlich kleiner sind als Kulturheidelbeeren aus dem Handel, lohnt sich die Ernte, denn sie gehören zu unseren wenigen heimischen Superfoods und sind äußerst gesund. Doch gerade wegen ihrer geringen Größe ist das Sammeln für einen Kuchen oder eine Marmelade sehr aufwändig. Deshalb wurde der Heidelbeerkamm erfunden, um die Ernte zu erleichtern. Doch ist das überhaupt erlaubt? Dieser Frage beantworten wir in diesem Artikel.
Der Heidelbeerkamm
Der Heidelbeerkamm wird auch Blaubeerkamm, oder Heidelbeer-Röpper genannt und wird seit Jahrhunderten genutzt. Er setzt sich aus einem Holzrahmen zusammen, der mehrere nebeneinanderstehende Nägel besitzt, an denen die Beeren hängen bleiben, wenn man mit dem Kamm durch die Büsche fährt. Es gibt sie mittlerweile auch aus Plastik. Der Kamm wurde für gewerbliche Ernte bis in die 60er Jahre verwendet, als 80 Prozent der Heidelbeeren noch aus dem Bayrischen Wald entnommen wurden.
Ist der Heidelbeerkamm erlaubt oder verboten?
Was die Erlaubnis des Erntens mit Heidelbeerkamm betrifft, gibt es viele Gerüchte. Einige sagen, es wäre erlaubt, andere sagen, es wäre verboten. Doch was stimmt nun?
In der Tat kann es bei der Nutzung des Beerenkammes zu Verletzungen der Pflanzen kommen, sodass Blätter und Äste mit abgerissen werden. Auch unreife grüne Beeren, die nicht mehr nachreifen, können im Beerenkamm hängen bleiben, sind die Argumente für ein Verbot. Vorteilhaft ist der Beerenkamm natürlich, weil in einer kürzeren Zeit mehr geerntet werden kann. So sind Beerenkämme in Schweden, wo es vergleichsweise wenig Menschen, aber viele Heidelbeersträucher gibt, erlaubt.
In Deutschland, wo es vergleichsweise viele Menschen, aber eher weniger Heidelbeersträucher gibt, sieht das anders aus. Laut Abteilungsleiterin Marion Rast aus der Abteilung Umwelt beim Landratsamt Pirna, verstößt das Sammeln mit dem Beerenkamm gegen das Bundesnaturschutzgesetz.
In diesem steht:
Im Bundesnaturschutzgesetz ist es laut §39 Absatz eins, Punkt zwei, “verboten, wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten,”
mit Ausnahme §39 Absatz drei : “Jeder darf abweichend von Absatz 1 Nummer 2 wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen.”
Der Beerenkamm, so sagt sie, stellt keine pflegliche Entnahme dar. Gegen denjenigen, der beim Sammeln damit erwischt wird, kann ein Bußgeld verhängt werden.
Doch scheinbar sind sich auch Behörden nicht immer einig. Aus einem Forum lässt sich entnehmen, dass ein Förster für die Nutzung des Beerenkammes ist. Gründe wären, dass das Abreißen der Äste zu neuem Wachstum der Beerensträucher anrege. Dies ahme das Abbeißen von Rotwild nach, dass so zur Verjüngung der Büsche beiträge. Dies scheint sinnvoll, da die wilde Heidelbeere zu den anpassungsfähigsten Pflanzen der Erde gehört und sich nach Waldbrand oder Erfrierungen im Winter wieder aus dem Wurzelstock treibt und stärker hervortritt.
Wie die Argumente auch immer sind, du solltest den Beerenkamm zumindest nicht in Deutschland nutzen, auch wenn es nicht eindeutig gesetzlich geregelt zu sein scheint. So lassen sich vielleicht nicht so große Mengen ernten. Eine geringe Menge kannst du jedoch roh verzehren, oder sie für die Herstellung kostbarer Gummibärchen nutzen. In Naturschutzgebieten oder Nationalparks ist das Sammeln von Wildpflanzen ohnehin verboten.
Beim Beerensammeln kommt es übrigens immer wieder zu der Frage: “Und was ist mit dem Fuchsbandwurm?”. Wie du diese "Gefahr" des Fuchsbandwurms richtig einschätzen kannst, verhilft dir dieser Artikel.
Was denkst du über die Nutzung des Beerenkamms? Schreibe uns gerne einen Kommentar unter diesen Beitrag.
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