Handstraussregel: Wie viel darf ich ernten?

was ist die handstraussregel

Beim Sammeln von Wildpflanzen kommt es hin und wieder zu der Frage, ob überhaupt gesammelt werden darf. Und wenn ja, wie viel darf ich mitnehmen und wann ist etwas verboten? Darunter fällt die Handstraussregel als eine der mundraub-Regeln. Was man darunter versteht und woran man sich orientieren kann, liest du hier.

Was bedeutet die Handstraußregel?

Im Bundesnaturschutzgesetz ist es laut §39 Absatz eins, Punkt  zwei, “verboten, wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten,”

mit Ausnahme §39 Absatz drei : “Jeder darf abweichend von Absatz 1 Nummer 2 wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen.”

Also nur, wenn du einen persönlichen Bedarf hast, darfst du ernten und zwar in geringen Mengen. Einfach Pflanzen entnehmen und wieder wegwerfen ist verboten, genauso wie Pflanzen zu ernten und sie weiterzuverkaufen. Der Verkauf bedarf einer Genehmigung. 

Eine geringe Menge ist gleichbedeutend mit der Menge, die zwischen Daumen und Zeigefinger passt. Allgemein wird diese Regel Handstrauß-Regel genannt.

Wann ist das Sammeln verboten?

Sobald es sich um ein Naturschutzgebiet oder um einen Nationalpark handelt, ist das Sammeln verboten. Ebenfalls ist auf Privatgrundstücken das Sammeln verboten, achtet also darauf, nicht auf eingezäunten Wiesen zu sammeln, oder auf Wiesen, von denen ihr wisst, dass sie Privatgrund sind. Bei Apfelbäumen gibt es mittlerweile das gelbe Band, welches kennzeichnet, dass hier ausdrücklich ernten erlaubt ist.

Auch die Rote Liste gibt Anhaltspunkte, welche Arten in ihrem Bestand gefährdet sind. Diese Rote Liste ist jedoch kein Schutzstatus. Daher könnte man auch Pflanzen auf der Roten Liste sammeln, jedoch in sehr kleinen Mengen und auch so, dass der Bestand nicht weiter gefährdet wird.

Abere es ist auch wichtig, wie man pflückt. Dabei sollte ein Bestand nicht kahl geerntet werden und noch genügend für andere zum Sammeln oder für die Tiere übrig gelassen werden. Besonders Bärlauch sollte man nachhaltig sammeln, sodass Menschen in Zukunft auch noch Bärlauch vorfinden. Es sollte also nicht alles an einem Ort entnommen werden, sondern an verschiedenen Standorten geerntet werden, damit sich die Pflanzen wieder erholen können. 

Handstraussregel missachtet: Welche Strafen drohen mir?

Wer in einem Naturschutzgebiet Pflanzen erntet, kann mit einer Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro rechnen. Bei Pilzen ist die Strafe je nach Bundesland unterschiedlich und kann zwischen 10.000 und 20.000 Euro liegen. Schaue also genau, ob dein (eingetragener) Fundort nicht versehentlich in einem Naturschutzgebiet eingetragen worden ist. Die Strafen können je nach Bundesland unterschiedlich ausfallen. Im Bußgeldkatalog kannst du die Höhe der Strafen nach Bundesländern nachlesen. In Sachsen, wo es viel Bärlauch im Leipziger Auwald gibt, drohen etwa 2500 Euro Strafe für die, die Säckeweise Bärlauch ernten, auch ohne Naturschutzgebiet.

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