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Die Natur bietet jedes Jahr aufs Neue eine Fülle an essbaren Pflanzen. Essbares von Bäumen, Sträuchern und Kräutern findet ihr visualisiert auf der mundraub-Karte. Immer wieder steht man vor der Frage: Was ist rechtlich erlaubt und was verboten? In diesem Blogbeitrag widmen wir uns der Frage, ob es erlaubt ist, essbare Pflanzen in Landschaftsschutzgebieten zu entnehmen.
Ist Obst pflücken in Landschaftsschutzgebieten- erlaubt oder verboten?
Das Sammeln von Wildpflanzen ist im Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) verankert. Nach §39 Abs. 3 dieses Gesetzes ist es erlaubt, eine geringe Menge an wild wachsenden Pflanzen für den persönlichen Bedarf zu entnehmen - auch in Landschaftsschutzgebieten.
Der genaue Wortlaut ist wie folgt:
§ 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach dem Bundesnaturschutzgesetz
(1) Es ist verboten,
1.
wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten,
2.
wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten,
3.
Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.
(2) Vorbehaltlich jagd- oder fischereirechtlicher Bestimmungen ist es verboten, wild lebende Tiere und Pflanzen der in Anhang V der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten aus der Natur zu entnehmen. Die Länder können Ausnahmen von Satz 1 unter den Voraussetzungen des § 45 Absatz 7 oder des Artikels 14 der Richtlinie 92/43/EWG zulassen.
(3) Jeder darf abweichend von Absatz 1 Nummer 2 wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen.
Dennoch kann es bei den Bestimmungen lokale Unterscheide geben. Die genauen Regeln sind je nach Region in den jeweiligen Schutzgebietsverordnungen festgehalten, welche die Bürger online abrufen können.
Es gibt jedoch auch Landschaftsschutzgebiete, wie zum Beispiel der Englische Garten in München, in denen es nicht gewünscht ist, essbare Pflanzen zu entnehmen.
Der Englische Garten ist ein gestalteter Stadtpark, der unter Denkmal- und Landschaftsschutz steht.
Die Landschaftsschutzverordnung von 1962 besagt nach § 3 Abs. 1. … "Veränderungen vorzunehmen, die geeignet sind, die Natur zu schädigen, den Naturgenuss zu beeinträchtigen oder das Landschaftsbild zu verunstalten" ist verboten. Unter Abs. 2 Ziffer 7. wird es konkreter mit der Beseitigung von Hecken, Gehölzen, Gebüschen etc.
Auf diesen Gesetzen basiert auch die Anlagenvorschrift, die unter § 2 Abs. 1. Allgemeine Verhaltensregeln definiert: „…noch die Anlage oder ihre Bestandteile/Einrichtungen beschädigt oder verunreinigt werden.”
Diese Bestimmungen gelten laut Nachfrage ebenfalls für die Maximiliansanlagen und auch für den Nymphenburger Schlosspark.
Das heißt, auch Blüten wie Holunderblüten oder Bärlauch sammeln ist in diesen Gebieten verboten.
Bevor du also einen Eintrag eines Fundorts in einem Landschaftsschutzgebiet vornimmst, erkundige dich vorher, wie die rechtliche Lage ist. Dies gilt besonders für Landschaftsschutzgebiete in Städten. Ein Landschaftsschutzgebiet erkennst du wie beim Naturschutzgebiet an den Schildern. Die Beschilderung für Landschaftsschutzgebiete sehen je nach Region unterschiedlich aus.
Solltest du auf einen eingetragenen Fundort auf der mundraub-Karte in einem Gebiet treffen, in dem es nicht erlaubt ist, zu sammeln, nutze die “Fundort melden” Funktion auf der mundraub-Seite oder der App.
ACHTUNG: Hingegen ist das Entnehmen von Pflanzen jeglicher Art in Naturschutzgebieten verboten.
Halte dich an die mundraub-Regeln:
- Stelle sicher, dass keine Eigentumsrechte verletzt werden.
- Gehe behutsam mit der Natur um (keine Zweige abreißen, Pflanzen rausreißen) und entnimm nur so viel, wie du verbrauchen kannst (Handstraußregel).
- Teile deine Entdeckung und gib auch etwas zurück.
- Engagiere dich bei der Pflege und Nachpflanzung.

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